Kompass-Förderung

Bis zu 4.500 € Förderung für deine Weiterbildung sichern!

KOMPASS unterstützt Solo-Selbstständige bei der Qualifizierung – gefördert vom BMAS und dem ESF Plus.

Was ist KOMPASS?

KOMPASS ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Es unterstützt Solo-Selbstständige mit bis zu 4.500 € pro Jahr bei der beruflichen Weiterbildung – mit dem Ziel, mehr Bestandsfestigkeit und Krisensicherheit zu schaffen.

Wer kann die Förderung bekommen?

Du kannst KOMPASS nutzen, wenn du:
- seit mindestens 2 Jahren solo-selbstständig bist.
- keine Mitarbeitenden hast (max. 1 Vollzeitäquivalent).
- dein Einkommen zu über 51 % aus selbstständiger Tätigkeit beziehst.
- eine freiwillige Weiterbildung machst (nicht gesetzlich vorgeschrieben).

Geförderte Weiterbildungen

Alle Weiterbildungen müssen mindestens 20 Stunden umfassen und innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden. Hier ein Beispiel für förderfähige Pakete:

SYKK - Paket 1 – Start (2.300 €)

- SYKK®-Fachkraft-Weiterbildung inkl. Zertifikat
- Seminar: Genogrammarbeit im Kinderschutz

SYKK - Paket 2 – Vertiefung (2.525 €)

- SYKK®-InsoFa-Weiterbildung inkl. Zertifikat
- Seminar: Biografiearbeit & Psychohygiene

SYKK - Optional

Ein individuell maßgeschneidertes Vertiefungspaket mit SYKK®-Trainings kann ebenfalls zusammengestellt werden.

So funktioniert die Förderung

1. Kostenloses Erstberatungsgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle
ESF

- Vereinbare ein persönliches oder virtuelles Beratungsgespräch bei einer der bundesweit verteilten Anlaufstellen.
- Dort prüft man deine Fördervoraussetzungen, bespricht deinen individuellen Qualifizierungsbedarf und empfiehlt geeignete Maßnahmen
- Am Ende erhältst du ein Beratungsprotokoll und (bei positiver Prüfung) einen Qualifizierungsscheck.

2. Erhalt des Qualifizierungsschecks
Interview

- Der Scheck berechtigt dich zur Teilnahme an deiner ausgewählten Weiterbildung.
- Achtung: Du darfst die Maßnahme erst nach Erhalt des Schecks verbindlich buchen.
- Der Scheck ist einmal innerhalb von 12 Monaten pro Person einlösbar.

3. Durchführung der Weiterbildung
Interview

- Wähle eine geförderte Qualifizierungsmaßnahme aus – mindestens 20 Stunden und innerhalb von 6 Monaten abzuschließen.
- Gefördert werden fachliche, digitale oder methodische Kompetenzen (z. B. Hard- und Soft Skills).

4. Antragstellung & Abrechnung
Artikel

- Nach erfolgreicher Teilnahme reichst du den Antrag zur Erstattung bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS) ein – idealerweise unterstützt durch deine Anlaufstelle.
- Du musst die Kosten zunächst selbst vorfinanzieren – die Förderung erfolgt rückwirkend.

5. Erstattung der Qualifikationskosten
Artikel

- Du erhältst bis zu 90 % der förderfähigen Weiterbildungskosten, max. 4.500 € pro Jahr (netto).
- Diese Förderung ist einmal pro 12 Monate möglich.

6. Dauer & Fristen im Überblick
Download

- 6 Monate Zeit nach Scheck-Ausgabe für Abschluss der Weiterbildung und Antragseinreichung.
- Bearbeitung der Antragstellung dauert ca. 2–4 Wochen.
- Wichtig: Buchung erst nach Scheck-Erhalt, sonst kein Anspruch.

Informationen / Links