Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten - soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist – für Verträge zwischen Anja Thürnau (nachfolgend »AT«) und ihren Kunden.


§ 1 Geltung


(1) Für alle Leistungen, auch solche, aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht rechtswirksam, wenn AT nicht ausdrücklich widersprochen hat.


(2) Geschäftsbedingungen der Kunden finden nur Anwendung, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Änderungen des Vertrages oder der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von AT bestätigt werden.


§ 2 Mitwirkungspflicht des Kunden/Auftraggebers


(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, AT nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre die (insbesondere räumlich-technischen) Voraussetzungen zu schaffen, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind.


(2) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass AT auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Ausführung ihrer Tätigkeiten notwendigen oder aus Sicht des Auftraggebers erkennbar sachdienlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und AT von allen Vorgängen und Umständen erfährt, die für die Ausführung des Vertrages bedeutsam sein können.


§ 3 Angebote


Die Angebote von AT sind stets freibleibend. Abweichungen von den Abbildungen und Beschreibungen usw. sowie Irrtum behält sich AT vor. Das Angebot gilt grundsätzlich bis vier Wochen nach Zustellung, sofern nicht auf dem Angebot anders vermerkt.


§ 4 Angebotsannahme


Die Mitteilung der Angebotsannahme ist telefonisch oder schriftlich (postalisch, per Mail oder SMS) möglich. Jede Annahme wird von AT in Textform bestätigt und ist erst dann für beide Teile verbindlich.


§ 5 Preise


Es gelten die im aktuellen Angebot genannten Preise (Teilnehmendengebühren bzw. Honorare, Workbooks, Handouts, Spesen und Fahrtkosten, etc.). Eine nur zeitweilige Teilnahme berechtigt nicht zur Preisminderung.


§ 6 Fortbildungsinhalte und Referenteneinsatz


(1) AT wird die gebuchte Veranstaltung gemäß der Beschreibung im Angebot bzw. Vertrag durchführen; geringfügige inhaltliche Abweichungen bleiben vorbehalten.


(2) AT behält sich bei allen Veranstaltungen das Recht vor - mit einer Vorankündigung von mindestens sechs Wochen – Termin- und Ortsverschiebung vorzunehmen.


(3) Bei Terminverschiebungen, die durch AT vorgenommen wurden, hat der Kunde das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung durch schriftliche Mitteilung ohne Stornogebühren abzusagen.


(4) AT ist berechtigt, bei Vorliegen höherer Gewalt oder sonstiger nicht von AT zu vertretender Umstände (insbesondere behördliche Anordnungen, Pandemien, Naturereignisse, Streik, Erkrankung von Referent:innen, Ausfall von Veranstaltungsräumen oder vergleichbare Ereignisse) die Veranstaltung ganz oder teilweise in einem anderen Format, insbesondere online oder hybrid, durchzuführen, sofern der wesentliche Inhalt und die Zielsetzung der Veranstaltung gewahrt bleiben. Eine solche Umstellung begründet kein Rücktritts- oder Minderungsrecht des Kunden.


§ 7 Copyright


In den Seminaren von AT werden Unterlagen und Arbeitsmaterialien eingesetzt, die durch Urheberrecht geschützt sind. AT behält sich alle Rechte an Teilnehmerunterlagen vor. Ohne schriftliche Genehmigung von AT darf kein Teil der Teilnehmerunterlagen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Fortbildungs- bzw. Unterrichts-gestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder für öffentliche Widergaben benutzt werden.


§ 8 Markenrecht


(1) SYKK® ist eine eingetragene Marke und damit markenrechtlich registriert und geschützt. Den Absolvent:innen der SYKK®-Weiterbildung erhalten das SYKK®-Zertifikat und dürfen sich SYKK®-Fachkraft (Systemische Kinderschutzfachkraft/-lots:in) nennen. Es ist Ihnen nicht erlaubt, SYKK®-Fortbildungen als Ganzes oder in Teilen anzubieten und/oder durchzuführen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Urheberrechtsschutz der in der Beratung / Veranstaltung verwendeten Dokumenten zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.


(2) AT behält sich vor, das Recht zur Führung der Bezeichnung „SYKK®-Fachkraft“ bei Verstößen gegen diese Bedingungen oder bei missbräuchlicher Verwendung der Marke zu widerrufen. Mit dem Zertifikat wird keine Lizenz zur eigenständigen Durchführung von SYKK®-Fortbildungen oder zur Nutzung der Marke außerhalb der ausdrücklich gestatteten Bezeichnung eingeräumt.


§ 9 Bildungsmaßnahmen in Hotels, Seminarhäusern und Bildungsstätten


(1) Erfolgt die Fortbildungsmaßnahme auf Wunsch des Kunden in einem Hotel, einem Seminarhaus oder einer Bildungsstätte, so hat er die hieraus entstehenden Kosten (Unterbringung, Raummiete, Ausstattungs-mieten, Verköstigung, etc.) zu tragen.


(2) Die im Falle einer Absage durch den Kunden entstehenden Kosten sind von diesem zu tragen.


(3) Erfolgt eine Absage durch AT aus Gründen, die AT nicht zu vertreten hat, trägt der Kunde nur solche Kosten, die gegenüber dem jeweiligen Anbieter nicht mehr kostenfrei storniert werden können. AT wird sich um eine möglichst kostenschonende Lösung bemühen.


§ 10 Sicherheit


Der/die Teilnehmende ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.


§ 11 Zahlungsbedingungen


(1) AT stellt die Rechnungen jeweils nach der Auftragsdurchführung digital zu. Ggf. sind vom Auftraggeber nach Auftragsbeginn Teilzahlungen zu erbringen. Rechnungen werden unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt fällig.


(2) Gegenansprüche berechtigen den Vertragspartner nur dann zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weitere Schadensersatzansprüche und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten.


§ 12 Absage / Rücktritt


(1) AT kann aus unverschuldeten, schwerwiegenden Gründen (Krankheit, allgemeine Gefahrenlage, technische Gründe, grober Verstoß gegen § 2, etc.) vom Vertrag zurücktreten. AT wird vor einer Ausübung ihres Rücktrittsrechtes versuchen, die Veranstaltung auf einen anderen Termin umzubuchen, sofern dies möglich ist und der Vertragspartner hiermit einverstanden ist. Änderungen werden unverzüglich mitgeteilt.


(2) Unabhängig von einem etwa bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht kann der Kunde seine Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung unter den folgenden Bedingungen stornieren. Bei Absage durch den Kunden bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden keine Teilnehmendengebühren bzw. Honorare in Rechnung gestellt. Für Absagen, die bis spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei AT eingehen, werden 50 Prozent der Teilnahmegebühren bzw. Honorare in Rechnung gestellt. Danach werden 100 % des Honorars bzw. der Teilnehmendengebühren fällig. Maßgebend ist jeweils der Eingang der schriftlichen Absage bei AT. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass AT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Macht ein Verbraucher von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, fallen keine Stornogebühren an. In diesem Fall richtet sich die Rückabwicklung ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften über den Widerruf.


(3) Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, einen fachlich geeigneten Ersatzteilnehmer aus seinem Unternehmen / Organisation zu benennen.


§ 13 Haftung


(1) AT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.


(2) Im Übrigen haftet AT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AT lediglich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.


(3) Die Haftung ist – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf die jeweilige Veranstaltungsvergütung begrenzt.


§ 14 Vereinbarte Beratungs- und Supervisionstermine


(1) Beratungs- und/oder Supervisionstermine, die vom Kunden nicht wahrgenommen werden und nicht bis spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden (an dazwischenliegenden Wochenenden gilt Donnerstagvormittag für Montag), begründen eine Ausfallsentschädigung in Höhe eines Stundensatzes, da der Termin von AT ordnungsgemäß vorbereitet und vorgehalten wurde.


(2) Beratungs-/Supervisionstermine, die seitens AT nicht stattfinden können, werden nach Möglichkeit unmittelbar durch einen Ersatztermin ausgeglichen.


§ 15 Datenschutz


AT verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten sind der gesonderten Datenschutzerklärung von AT zu entnehmen.


§ 16 Schlussbestimmungen


(1) Alle Streitigkeiten aus Verträgen unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.


(2) Für Unternehmer (siehe § 1 Abs. 3) oder Personen ohne einen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, ist der Gerichtsstand Hildesheim. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


Stand: März 2026